Informationen zu Hochwasserhilfen des Freistaats Sachsen

Veröffentlicht am 15.07.2013 in Service
Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Freundinnen und Freunde, am Freitag, den 12. Juli 2013, hat die Sächsische Staatsregierung die zwischen den Ministerien abgestimmte gemeinsame Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 beschlossen. Somit gibt es nun endlich eine verbindliche Rechtsgrundlage für die sächsischen Hochwasserhilfen. Im Folgenden möchte ich Sie über die getroffenen Regelungen informieren. Da solche Richtlinien manchmal schwer zu verstehen sind, haben mein Team und ich versucht, die relevanten Informationen möglichst verständlich zusammenzufassen. Details entnehmen sie bitte vor einer eventuellen Antragstellung direkt der Förderrichtlinie, die unter HIER zum Download zur Verfügung steht. Für die Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

Ich halte einen guten Informationsfluss für wichtig, deshalb biete ich diesen Service an. Das bedeutet nicht, dass ich hier dargestellten Wiederaufbaumaßnahmen für ausreichend halte. Ich habe die Ergebnisse aus vielen Gesprächen und Hinweisen an die Sächsische Landesregierung weitergeleitet. Einige wurden aufgegriffen, andere nicht. Wenn Sie sich für die Vorschläge der SPD-Landtagsfraktion interessieren, finden Sie diese unter www.spd-fraktion-sachsen.de/Hochwasser2013.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen mein Team und ich im Bürgerbüro in Döbeln zur Verfügung.

HIER FINDEN SIE DEN ÜBERBLICK ZU DEN HOCHWASSERHILFEN DES FREISTAATS SACHSEN (download als PDF).

Mit solidarischen Grüßen

Ihr Henning Homann

Weiterführende Informationen:

Sächsische Staatsregierung:
http://www.naturgefahren.sachsen.de/richtlinie2013.htm

Sächsische Aufbaubank:
http://www.sab.sachsen.de/de/hochwasser_2013/hochwasser_2013.jsp

SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:
http://spd-fraktion-sachsen.de/Hochwasser2013

 

Henning Homann

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